Einfuhr / Anmelden Hund aus Spanien

Einfuhr in die Schweiz / Verzollung des Hundes zwingend: 

Für die Reise braucht der Hund einen Chip und einen blauen internationalen Pass sowie eine Tollwutimpfung welche mindestens 21 Tage alt sein muss.  

Reist der Hund in die Schweiz, muss er verzollt werden, mit Einfuhrstempel im Pass. (so haben sie bei jedem Grenzübertritt mit ihrem Hund, den Beleg, dass der Hund ordnungsgemäss verzollt worden ist.)  Bitte unten weiterlesen ….

Einfuhr nach Deutschland/Österreich:

Für die Reise braucht der Hund einen Chip und einen blauen internationalen Pass (Heimtierausweis) sowie eine Tollwutimpfung welche mindestens  21 Tage alt sein muss.

Wir bitte Sie sofort nach Ankunft ihres Hundes die Registrierung vorzunehmen
Tasso Registration Deutschland:
https://www.tasso.net/
HEIMTIERDATENBANK – Die Chip- und Meldepflicht für Hunde in Österreich:
http://www.heimtierdatenbank.at/index.php

WICHTIG für die Einfuhr in die Schweiz !! 

Erst nach der offiziellen Einfuhr, kann der Hund auch in der Schweiz angemeldet werden.  

*Eingeführte Hunde müssen innert 10 Tagen von einer Tierärztin oder einem Tierarzt in der nationalen Hundedatenbank registriert werden*

  1. Der Hund reist mit dem Hunde-Transport bis nach Deutschland. Wir (Hundehilfe Motril) holen den Hund  in Deutschland ab, er wird  ordentlich eingeführt und die Zollgebühren werden beglichen.  
  2. Der Hund reist mit uns (Hundehilfe Motril)  von Spanien bis in die Schweiz, er wird  ordentlich eingeführt und die Zollgebühren werden beglichen. 
  3. Wohnen sie in der Schweiz und holen ihren Hund selber in Deutschland ab, müssen sie ihn bei der Einfuhr verzollen und  die Mehrwertsteuer bezahlen.  Beim Grenzübertritt benötigen sie den Pass vom Hund (Heimtierausweis) „bitte vorher Ihren Namen und Adresse im Pass eintragen.“ Bitte weisen sie ihren Schutzvertrag ebenfalls vor, dieser dient als Kaufbeleg. Ohne Schutzvertrag wird der „Preis“ des Hundes geschätzt, so könnten höhere Zollgebühren entstehen. Sie erhalten den Einfuhrstempel im Pass vom Hund.

Anmeldung/Registrierung des Hundes in der Schweiz:

Haben Sie noch nie einen Hund gehalten und wollen Sie einen Hund übernehmen, erfolgt das Registrierungsprozedere in 2 Schritten. Sind Ihre Personendaten bei AMICUS bereits erfasst (weil Sie schon einmal einen Hund registriert hatten), entfällt der erste Schritt des Registrierungsablaufs:  

  1. Erfassung Ihrer Personendaten
    Melden sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde , welche alle erforderlichen Daten zu Ihrer Person aufnimmt und Sie in AMICUS erfasst. Mit der Erfassung Ihrer Daten in AMICUS wird Ihnen eine Personen-ID zugeteilt, die Ihnen zusammen mit einem Passwort innert weniger Tage von AMICUS zugestellt wird.  
  2. Erfassung des Hundes, den Sie übernehmen
    a) Der Hund ist nicht bei der zentralen Datenbank registriert (Hund aus dem Ausland): Die Erstregistrierung erfolgt zwingend bei einem Schweizer Tierarzt. Dazu müssen Sie ihm den Hund und die Personen-ID von AMICUS vorzeigen.
    b) Der Hund ist bereits bei der zentralen Datenbank registriert (der Hund lebt bereits in der Schweiz, zB. Pflegestelle)
    Der Hundehalter, welcher Ihnen den Hund abgibt, muss diesen in AMICUS unter seinem Namen abmelden.
    Sie als neuer Hundehalter, können den Hund in AMICUS durch Drücken des Buttons „Übernehmen“ zu Ihren eigenen Hunden hinzufügen.  

Amicus Registration Schweiz:

https://www.amicus.ch/Account/Login

https://www.amicus.ch/Content/News/Flyer_DE.pdf